Die AfA (Absetzung für Abnutzung) ist ein zentraler steuerlicher Vorteil bei Immobilieninvestments in Deutschland. Sie ermöglicht es deinem Mandanten, den Gebäudewert (nicht das Grundstück) über einen festgelegten Zeitraum steuerlich abzuschreiben – was die steuerliche Belastung senkt und somit den Nettoertrag verbessert.
Was ist die AfA genau?
Definition: Die AfA ist eine jährliche Abschreibung auf die Immobilie zur Berücksichtigung von Wertminderungen (z. B. durch Alterung).
Basis: Nur der Gebäudewert (nicht das Grundstück) ist abschreibbar.
Satz:
Für Gebäude, die nach 1924 gebaut wurden: 2 % pro Jahr über 50 Jahre.
Für Gebäude, die vor 1925 gebaut wurden: 2,5 % pro Jahr über 40 Jahre.
Wie fließt die AfA in die Kalkulation ein?
Berechnung der AfA pro Jahr:
Beispiel: Gebäudewert 800.000 € → 2 % AfA = 16.000 € pro Jahr steuerlich absetzbar.
Steuerliche Wirkung:
Die AfA mindert das zu versteuernde Einkommen.
Beispiel:
Einnahmen: 30.000 €
Werbungskosten inkl. AfA: 20.000 €
→ Zu versteuern: nur 10.000 €
Nettoeffekt:
Je nach Steuersatz (z. B. 42 % bei Spitzensteuersatz) können dadurch mehrere Tausend Euro an Steuern jährlich gespart werden.
Zusammenfassung:
Die AfA macht eine Immobilie steuerlich attraktiv:
Sie erhöht den jährlichen Netto-Cashflow nach Steuern.
Sie kann bei einer sauberen Kalkulation den Unterschied machen zwischen positivem oder negativem Cashflow.
Besonders relevant bei hohem Einkommen, da die Steuersparwirkung dann größer ist.