These General Terms and Conditions regulate the business relationship between MorgenStreet and our Customers.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von MorgenStreet
§ 1 Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen MorgenStreet, Sudetenstr. 17, 61440 Oberursel, (nachfolgend „Makler“) und unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bezeichnet der Begriff „Kunde“ sowohl den Verkäufer als auch den Käufer einer Immobilie, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. „Verkäufer“ bezieht sich auf die Person, Partei oder Firma, die eine Immobilie zum Verkauf anbietet. „Käufer“ bezieht sich auf die Person, Partei oder Firma, die eine Immobilie erwirbt.
(3) Wir agieren als Vermittler zwischen beiden Parteien und bieten Dienstleistungen sowohl für Verkäufer als auch für Käufer an.
(4) Unsere Tätigkeit als Immobilienmakler besteht darin, einen Bedarf innerhalb einer geeigneten Zielgruppe zu identifizieren oder zu schaffen, diesen Bedarf zu untersuchen und ihn anschließend durch unsere Dienstleistungen zu erfüllen. Unsere Dienstleistungen umfassen die Vermittlung von Immobilien (zum Verkauf oder Kauf) auf der Grundlage des Nachweises der Möglichkeit, einen Vertrag abzuschließen oder einen Vertrag zu vermitteln.
(5) Durch die Nutzung unserer Dienste akzeptiert der Kunde unsere AGB.
§ 2 Dienstleistungen
(1) Wir bieten unseren Kunden Beratungs- und Maklerdienstleistungen für den Kauf und Verkauf von Immobilien an.
(2) Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem Immobilienbewertung, Vermarktung, Durchführung von Besichtigungen, Verhandlungen und Unterstützung bei der Vertragsabwicklung.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und MorgenStreet kommt nur durch die Inanspruchnahme unserer Dienste und durch schriftliche Vereinbarung oder Vereinbarung in Textform zustande.
(2) Ein Maklervertrag kann auf unbestimmte Zeit oder für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen werden.
(3) Während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns verpflichtet sich der Kunde, keine anderen Makler mit Maklertätigkeiten oder Nachweistätigkeiten in Bezug auf den Vertragsgegenstand zu beauftragen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich der Kunde, uns alle daraus entstehenden Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.
§ 4 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Maklervertrag mit dem Verkäufer oder Vermieter hat eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat, sofern nicht eine Partei den Vertrag schriftlich oder in Textform gekündigt hat.
(2) Der Maklervertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 5 Maklerprovision
5.1 Berechnung der Provision
(1) Die Provision berechnet sich aus dem Kaufpreis der Immobilie zuzüglich allfälliger Zusatzleistungen des Käufers an den Verkäufer, wie z. B. der Übernahme von Grundbuchlasten oder dem Ersatz von Einrichtungsgegenständen. Eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises hat keine Auswirkung auf den Provisionsanspruch des Maklers.
5.2 Höhe der Provision
(1) Die Höhe der Provision richtet sich nach dem im Maklervertrag vereinbarten Prozentsatz des Kaufpreises.
(2) Für den Verkauf von Immobilien:
Die Maklerprovision liegt in der Regel zwischen 5,95% und 7,14% des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.
Diese Provision wird in der Regel zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, was bedeutet, dass sowohl der Käufer als auch der Verkäufer jeweils 2,975% bis 3,57% des Kaufpreises einschließlich Mehrwertsteuer zahlen.
(3) Für die Vermietung von Wohnimmobilien:
Seit der Einführung des „Bestellerprinzips“ im Jahr 2015 zahlt in der Regel derjenige, der den Makler beauftragt, die Maklerprovision. Das ist oft der Vermieter. Die Provision beträgt in der Regel 2,38 Nettokaltmieten inklusive Mehrwertsteuer.
5.3 Fälligkeitsdatum der Kommission
(1) Unser Provisionsanspruch entsteht gemäß § 652 Abs. 1 BGB, wenn der Vertrag durch Nachweis oder Vermittlung des Maklers zustande kommt. Unsere Provision wird mit Abschluss eines rechtswirksamen notariellen Kaufvertrags fällig, sofern dieser Vertrag auf unserer Vertragsnachweis- oder Vermittlungstätigkeit beruht.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich darüber zu informieren, wann, zu welchem Preis und mit welchen Parteien der Hauptvertrag abgeschlossen wurde. Diese Informationspflicht gilt auch, wenn der Hauptvertrag einer aufschiebenden Bedingung unterliegt, die noch nicht eingetreten ist.
5.4 Hauptverträge zur Erstellung von Kommissionsaufträgen
(1) Als provisionsbildende Hauptverträge gelten auch der Kauf eines ideellen oder realen Anteils an der Immobilie sowie die Einräumung von Erbbaurechten oder ähnlichen Rechten. Ebenso gilt der Abschluss eines Vertrags durch eine natürliche oder juristische Person, die in einem engen und dauerhaften rechtlichen oder persönlichen Verhältnis zum Käufer steht, als provisionsbegründend.
5.5 Alternative Vertragsabschlüsse
(1) Sollte durch unsere Makler- und/oder Nachwegetätigkeit statt des ursprünglich beabsichtigten Kaufvertrages ein Miet-, Miet- oder ähnlicher Nutzungsvertrag zustande kommen, so bleibt der Provisionsanspruch bestehen, sofern kein gesetzlicher Ausschluss besteht. In diesem Fall gilt die übliche Maklergebühr gemäß § 653 Abs. 2 BGB.
§ 6 Rechte und Pflichten des Maklers
6.1 Doppelte Agentur
(1) Sofern kein Interessenkonflikt oder ein gesetzlicher Ausschluss vorliegt, sind wir berechtigt, für die andere Partei des Hauptvertrags auf Provisionsbasis zu handeln. Jede Doppelvertretung verpflichtet den Makler zu strikter Unparteilichkeit.
(2) Wir als Makler sind berechtigt, für den Verkäufer auf Provisionsbasis zu handeln, sofern wir diese Tätigkeit auf den Nachweis beschränken und den Käufer darüber schriftlich informieren. Dies dient der Transparenz und der Vermeidung von Interessenkonflikten, wobei der Makler verpflichtet bleibt, unparteiisch zu handeln.
6.2 Vertraulichkeit
(1) Der Makler verpflichtet sich, alle bei der Durchführung des Maklervertrages über den Käufer und Verkäufer erlangten Erkenntnisse vertraulich zu behandeln und ohne Einwilligung keine vertraulichen Informationen weiterzugeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
§ 7 Rechte und Pflichten des Kunden
7.1 Bereitstellung von Informationen
(1) Der Kunde, ob Verkäufer oder Käufer, verpflichtet sich, uns alle für die Vermittlung der Immobilie erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, uns unverzüglich über alle Änderungen zu informieren, die die Vermittlung der Immobilie betreffen.
7.2 Ausschluss anderer Makler
(1) Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns keine anderen Makler mit Makler- und/oder Prüftätigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand zu beauftragen und keine anderen Makler mit Makler- und/oder Beweistätigkeiten bezüglich des Vertragsgegenstands zu beauftragen.
(2) Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich der Kunde, uns den daraus entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.
7.3 Mitteilungspflicht bei Kenntnis des Objekts
(1) Erbringt der Makler den Nachweis einer Sache, die dem Käufer bereits bekannt ist, so ist der Käufer verpflichtet, den Makler hierüber unverzüglich schriftlich oder in Textform zu informieren.
(2) Hat der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages Kenntnis von der Vertragsmöglichkeit hinsichtlich des angebotenen Vertragsgegenstands und der Vertragsbereitschaft der anderen Partei des Hauptvertrags (Vorkenntnis) oder erlangt der Kunde diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von einem Dritten, so hat der Kunde uns dies unverzüglich mitzuteilen.
7.4 Mitteilung über den Vertragsschluss
(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Makler unverzüglich über den Abschluss eines Kaufvertrages zu informieren und eine vollständige Kopie des Vertrags durch den Notar zur Verfügung zu stellen.
7.5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
(1) Der Kunde kann Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserem Provisionsanspruch nur geltend machen, wenn die Ansprüche des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) stammen oder wenn andere Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7.6 Vertraulichkeit von Informationen
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen des Maklervertrages erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Unsere Objektexposés, die von uns zur Verfügung gestellten grundstücks- und vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Makler- und/oder Nachwegetätigkeit sind ausschließlich für den adressierten Kunden als Empfänger bestimmt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Informationen auch nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(4) Verstößt der Kunde gegen diese Verschwiegenheitspflicht und schließt ein informierter Dritter in der Folge einen Vertrag über das vom Makler nachgewiesene Objekt ab, schuldet der Kunde die Provision, als hätte er diesen Vertrag selbst abgeschlossen.
(5) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen diese Verpflichtung, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn dadurch der Erfolg unserer Makler- und/oder Nachweistätigkeit ausbleibt. Kommt der Hauptvertrag mit diesem Dritten durch unberechtigte Weitergabe von Informationen zustande, haftet der Kunde uns gegenüber für die Zahlung der entgangenen Provision.
§ 8 Haftung
8.1 Umfang der Haftung
(1) Wir haften nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
(2) In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet MorgenStreet nur für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
8.2 Haftungsbeschränkung bei leichter Fahrlässigkeit
(1) Bei leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Ausschluss bestimmter Schäden
(1) Eine Haftung für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Kunden ist ausgeschlossen.
(2) Die Haftung für unvorhersehbare Schäden ist ausgeschlossen.
8.4 Haftungsausschluss für Informationsquellen
(1) Unsere Vermittlungs- und Beweistätigkeit basiert auf den Informationen, die uns unsere Vertragspartner oder andere befugte Personen zur Verfügung stellen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen. Irrtümer und Zwischenverkäufe oder Vermietungen sind vorbehalten.
(2) Die von uns bereitgestellten Objektinformationen stammen vom Verkäufer oder von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten. Als Makler sind wir verpflichtet, diese Informationen ungeprüft weiterzugeben und übernehmen daher keine Haftung für deren Richtigkeit.
8.5 Schadensersatzansprüche des Käufers
(1) Schadensersatzansprüche des Käufers sind generell ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers:
• aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten),
• für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.6 Haftungsbeschränkung für wesentliche Vertragspflichten
(1) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden, sofern es sich nicht um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
8.7 Umfang der Haftungsausschlüsse und -beschränkungen
(1) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang für unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie für alle Personen, die in irgendeiner Weise an der Erfüllung der gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten des Unternehmens beteiligt sind.
8.8 Ausnahmen von Haftungsbeschränkungen
(1) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht, wenn MorgenStreet einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat.
§ 9 Datenschutz
(1) MorgenStreet verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Für die Erbringung der Maklerleistung ist es erforderlich, dass Daten zur Vertragsanbahnung weitergegeben werden, beispielsweise an den Verkäufer oder an einen beauftragten Notar zur Vorbereitung eines Notarvertrages.
(3) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Kartendienste von Drittanbietern
(1) Unsere Website und Dienste nutzen Google Maps-Plattform Funktionen und Inhalte, beispielsweise zur Anzeige von Immobilienstandorten und zur Bereitstellung von Kartenfunktionen.
(2) Ihre Nutzung dieser Google Maps-Funktionen gilt als Teil Ihrer Nutzung unserer Dienste und unterliegt den jeweils aktuellen Versionen der:
ein. Nutzungsbedingungen der Google Maps Platform (insbesondere die zusätzlichen Nutzungsbedingungen für Endbenutzer)
b. Google-Datenschutzrichtlinie
(3) Durch die Nutzung von Karten- oder standortbezogenen Funktionen auf unserer Plattform erkennen Sie die geltenden Nutzungsbedingungen und Richtlinien von Google an und erklären sich damit einverstanden.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung
(1) Der Vertrag zwischen dem Käufer und dem Makler unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften über die Beschränkung der Rechtswahl und die Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem der Käufer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind die für Frankfurt am Main zuständigen Gerichte ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis. In allen anderen Fällen können wir oder der Käufer Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
(3) Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse lautet: support@morgenstreet.com.
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